AGBs
NDurance ist eine Firma von Ursula Weixlbaumer Consulting
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
      (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
      Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
      Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht
      ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind
      ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater)
      ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
      Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die
      Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
      geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr
      dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
 2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich
      vereinbart.
 2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden
      Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten
      erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht
      kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem
      Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren
      nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete
      Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der
      Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten
      bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit
      solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer
      (Unternehmensberater) anbietet.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei
      Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem
      raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
 3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher
      durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten –
      umfassend informieren.
 3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater)
      auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des
      Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von
      allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des
      Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und
      Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
  3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene
  und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn
  der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die
      geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter
      des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für
      Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene
      Rechnung.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die
      seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt
      entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis
      vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten
      Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er
      ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen
      Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote,
      Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen,
      Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer
      (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des
      Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.
      Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche
      Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu
      verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des
      Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für
      die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den
      Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des
      Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche,
      insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden
      berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner
      Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der
      jeweiligen Leistung.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden –
      ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe
      Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer
      beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten
      ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach
      dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein
      Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme
      Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder
      Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer
      (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird
      sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem
      Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten,
      insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über
      Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den
      gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im
      Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die
      Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber
      allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die
      Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß
      gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses
      Vertragsverhältnisses hinaus.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute
      personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu
      verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche
      erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa
      Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
10. Honorar
10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer
      (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber
      und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmens-
      berater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu
      legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist
      jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
      10.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug
      berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des
      Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten
      des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des
      Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der
      Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten
      vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines
      Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte
      Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die
      ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der
      Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht
      hat, pauschaliert vereinbart.
10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer
      (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit.
      Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch
      aber nicht berührt.
11. Elektronische Rechnungslegung
11.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber
      Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit
      der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer
      (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.
12. Dauer des Vertrages
12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder
      Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist
      insbesondere anzusehen,
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
 -  wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag
mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird. 
13. Schlussbestimmungen
13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und
      wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen
      wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein
      Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der
      Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort
      der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für
      Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmens-
      beraters) zuständig.